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Überblick über Schweiz

Die Schweiz liegt in der Mitte Europas, in der Gebirgsregion der Alpen. Die Schweiz ist ein kleines Land mit einer Bevölkerung von 8,57 Millionen. Die Schweiz hat 4 offizielle Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Sie ist in 26 Kantone aufgeteilt. Obwohl die Schweiz eines der teuersten Länder der Welt ist, ist sie auch eines der Länder mit der höchsten Lebensqualität. Die Schweiz hat das dritthöchste Gehalt und die dritthöchste Arbeitsplatzsicherheit von allen OECD-Ländern. Die Schweiz ist auch für ihre Uhren und Schokolade bekannt.

Die Schweizer sind immer noch dafür bekannt, konservativ zu sein – obwohl sie sehr innovativ sind, wenn es um Technologie geht. Einstellungen und Persönlichkeiten variieren von Kanton zu Kanton, aber es ist immer wichtig, einen guten Eindruck zu hinterlassen. Schweizer sind immer höflich und zurückhaltend in ihrer Einstellung und haben eine formelle, konservative Kleiderordnung. Die Hierarchie in der Schweiz ist immer noch sehr starr von oben nach unten. Da die Schweiz das Land der Uhrmacher ist, wird Pünktlichkeit sehr geschätzt.

Währung Schweiz

  • Schweizer Franken

Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Schweiz

Wenn man in der Schweiz lebt, ist man gesetzlich verpflichtet, eine Grundkranken- und Unfallversicherung abzuschließen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist das Schweizer Gesundheitssystem nicht steuerbasiert, sondern wird durch individuelle Beiträge finanziert. Die Gesundheitsversorgung in der Schweiz ist größtenteils von den einzelnen Kantonen organisiert und nicht zentralisiert.

Jeder, der in der Schweiz lebt, hat Zugang zum Gesundheitssystem, solange er eine Krankenversicherung hat. Diese deckt etwa 80-90% der Gesundheitskosten ab.

Erwachsene müssen die ersten CHF 300 pro Jahr bezahlen, bevor die Krankenversicherung greift. Für einen Krankenhausaufenthalt wird eine Gebühr von CHF 15 pro Tag erhoben. Die Versicherungen zahlen bis zu 90 % der Kosten für die Gesundheitsversorgung, ohne die im Voraus gezahlte «Selbstbeteiligung». Die «Selbstbeteiligung» ist jedoch auf CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder gedeckelt.

Kosten für den Arbeitgeber Schweiz

Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in der Schweiz einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 6,00% auf das Bruttogehalt.

Gehalt und Boni Schweiz

Reguläre Mitarbeiter werden monatlich bezahlt.

Provisionen, Incentives und Boni sind variabel und werden direkt mit dem Arbeitgeber vereinbart.

Gesetzliche Feiertage in der Schweiz

Da sich die Schweiz aus 26 Kantonen zusammensetzt, legt jeder Kanton seine Feiertage separat fest. Im Folgenden sind die Feiertage aufgeführt, die alle Kantone gemeinsam haben.

  • 1. Januar – Neujahrsfest
  • 39 Tage nach Ostern – Christi Himmelfahrt
  • 1. August – Schweizer Nationalfeiertag
  • 25. Dezember – Weihnachtsfeiertag

Arbeitszeiten in der Schweiz

Die Bürozeiten sind von 8.00 bis 18.00 Uhr, Montag bis Freitag.

Eine reguläre Arbeitswoche beträgt 42 – 45 Stunden. Die Schweizer glauben daran, mehr zu arbeiten als ihre Nachbarn, und von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Extrameile einlegen.

Überstunden werden in der Regel mit Freizeitausgleich oder 125% des Gehalts abgegolten.

Urlaub in der Schweiz

Wenn man unter 20 Jahre alt ist, erhält man 25 Tage Urlaub. Wenn man über 20 Jahre alt ist, erhält man 20 Tage Urlaub.

Arbeitsunfähigkeit in der Schweiz

Wenn man in der Schweiz krank wird, hängt die Höhe des Krankengeldes davon ab, wie lange man bereits bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist. Während des ersten Jahres der Beschäftigung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf 3 Wochen bezahlten Krankenurlaub – dieser beginnt nach dem 4. Monat, den man für die Firma arbeitet. Die bezahlten Krankentage variiert zwischen den Kantonen. In einigen Kantonen werden langjährigen Mitarbeitern bis zu 46 Wochen bezahlter Krankenstand gewährt.

Kündigung/Abfindung in der Schweiz

Die Kündigung eines Arbeitnehmers in der Schweiz kann nach Belieben durch eine schriftliche Kündigung erfolgen. Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 1 Jahr, aber weniger als 10 Jahren, beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. Ist der Mitarbeiter länger als 10 Jahre im Unternehmen, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Es gibt keine gesetzliche Abfindung. Für einen Arbeitnehmer, der älter als 50 Jahre ist und mindestens 20 Jahre im Unternehmen gearbeitet hat, beträgt die Abfindung laut Gesetz mindestens 2 und maximal 8 Monatsgehälter.

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