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Überblick über Schweden

Schweden liegt im Norden Europas zwischen Finnland und Norwegen und ist Teil von Skandinavien. Von der Fläche her ist es das fünftgrößte Land Europas. Mit 25 % Mehrwertsteuer hat Schweden eine der höchsten Mehrwertsteuersätze der Welt. Schweden ist eine konstitutionelle Monarchie. Schweden hat eine Bevölkerung von 10,23 Millionen Menschen und seine Hauptstadt ist Stockholm. Es ist ein hoch entwickeltes Land und hat einen hohen Lebensstandard. Es hat eine der höchsten Lebenserwartungen der Welt und eine der niedrigsten Geburtenraten.

Wenn man in Schweden geschäftlich unterwegs ist, sollte man darauf achten, dass man pünktlich zu Terminen erscheint. Bei der Arbeit ist es normal, sich leger zu kleiden, aber für Geschäftstermine kleidet man sich formeller.

Währung Schweden

  • Schwedische Kronen

Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Schweden

Die Gesundheitsversorgung in Schweden ist für alle Einwohner obligatorisch. Es ist dezentralisiert, was bedeutet, dass die Verantwortung bei den regionalen und/oder lokalen Gemeinden liegt. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung werden von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Steuern getragen. Für viele Leistungen wird eine geringe Gebühr erhoben, es sei denn, man ist 16 Jahre alt oder jünger oder gilt als hilfsbedürftige Person.

Im Folgenden sind die durchschnittlichen Kosten für Dienstleistungen in Schweden aufgeführt:

  • Durchschnittliche Kosten für einen Besuch in der Notaufnahme: 300 kr (£30, US$38, und AU$47,5)

  • Durchschnittliche Kosten für einen Arztbesuch: 200 kr (£20, US$25, und AU$31)

  • Die zahnärztliche Versorgung ist für alle Einwohner bis zum Alter von 23 Jahren kostenlos. Ab dem 24. Lebensjahr wird sie vom Staat bezuschusst.

Kosten für den Arbeitgeber Schweden

Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Schweden einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 31,42 % auf das Bruttogehalt.

Gehalt und Boni Schweden

Reguläre Mitarbeiter werden einmal im Monat am 25. bezahlt.

Boni werden nicht zwingend gezahlt, können aber bei Erreichen von Anforderungen vereinbart werden.

Gesetzliche Feiertage in Schweden

In Schweden gibt es 11 gesetzliche Feiertage.

  • 1. Januar – Neujahrstag
  • 6. Januar – Ephiphanie
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 1. Mai – Tag der Arbeit
  • 39 Tage nach Ostern – Mariä Himmelfahrt
  • 6. Juni – Nationalfeiertag
  • Der Samstag in der Zeit vom 20. bis 26. Juni – Mittsommertag
  • Der Samstag in der Zeit vom 31. Oktober bis 6. November – Allerheiligen
  • 25. Dezember – Weihnachten
  • 26. Dezember – 2. Weihnachtstag

Arbeitszeiten in Schweden

Die reguläre Wochenarbeitszeit in Schweden beträgt 40 Stunden.

Der reguläre Arbeitstag dauert von 8:30/9:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause zwischen 11:30 Uhr und 13:30 Uhr.

Als Arbeitnehmer darf man nicht mehr als 50 Überstunden im Monat oder mehr als 200 Stunden im Jahr leisten. Überstunden werden in der Regel mit einem Satz zwischen 50 und 100% des regulären Gehalts vergütet.

Urlaub in Schweden

In Schweden erhält man mindestens 25 Tage Urlaub im Jahr. Der größte Teil dieses Urlaubs wird im Sommer als «Haupturlaub» zwischen Juni und August genommen.

Arbeitsunfähigkeit in Schweden

Wenn man in Schweden krank ist, erhält man während der Krankheit einen Abzug von 20 % des regulären Lohns. Nach einer Abwesenheit von mehr als 7 Tagen ist ein ärztliches Attest erforderlich. Während der ersten 14 Tage einer Krankheit erhält der Arbeitnehmer das Krankengeld direkt vom Arbeitgeber. Nach dem 14. Tag erhält der Arbeitnehmer Krankengeld (sjukpenning) von der schwedischen Sozialversicherungsanstalt. Um dieses Krankengeld zu erhalten, muss man mindestens 1 Monat oder ununterbrochen 14 Tage lang gearbeitet haben.

Kündigung/Abfindung in Schweden

Wenn einem Mitarbeiter gekündigt wird, muss das Kündigungsschreiben persönlich zugestellt werden, und wenn das nicht möglich ist, muss es an seine letzte bekannte Adresse geschickt werden. Sie sollte Informationen darüber enthalten, warum dem Mitarbeiter gekündigt wird und welches Verfahren der Mitarbeiter einhalten muss, wenn er die Kündigung anfechten möchte.

Eine Kündigung muss auf objektiven Gründen beruhen, entweder auf Entlassung wegen Änderungen im Unternehmen oder auf persönlichen Gründen. Persönliche Gründe liegen in der Regel in Form von Fehlverhalten oder grober Verletzung der vereinbarten Pflichten vor.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat für Mitarbeiter, die 2 Jahre oder weniger im Unternehmen sind. Sie verlängert sich auf 2 Monate, wenn der Mitarbeiter 2 bis 4 Jahre im Unternehmen ist. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 6 bis 8 Jahren verlängert sie sich auf 4 Monate.

Es gibt keine Regeln bezüglich der Abfindung, die gezahlt werden muss. Allerdings kann ein Mitarbeiter durch einen Arbeitsvertrag oder eine Trennungsvereinbarung Anspruch auf eine Abfindung haben. Normalerweise wird ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Abfindung finanziell entschädigt.

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