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Überblick über Portugal

Portugal liegt neben Spanien an der Atlantikküste. Es ist der älteste Nationalstaat in Europa und war aufgrund seiner vielen berühmten Entdecker das erste Weltreich der Welt. Es hat eine Bevölkerung von 10,28 Millionen und seine Hauptsprache ist Portugiesisch. Portugal steht in der Weltwirtschaft an 42. Stelle. Lissabon ist die Hauptstadt von Portugal und ist älter als Rom. Portugal ist bekannt für seine großartigen Meeresfrüchte und Weine. Es ist auch der größte Korkproduzent und produziert etwa 70% des weltweit exportierten Korks.
Um in Portugal zur Sache zu kommen, braucht man Zeit. Bei einem Geschäftstreffen ist der Gastgeber pünktlich, aber die Teilnehmer sind normalerweise 5 bis 30 Minuten zu spät. Bei ersten Treffen wollen die Portugiesen einander kennen lernen und nichts überstürzen. Viele Beziehungen werden im Laufe der Zeit und vorzugsweise über persönlichen Kontakt aufgebaut.

Währung Portugal

  • Euro

Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Portugal

Das öffentliche Gesundheitssystem in Portugal wird Segurança Social genannt. Es ist in 3 Systeme unterteilt: Previdencial (Sozialhilfe), Solidariedade (Solidarität) und Protecção Familiar (Familienhilfe). Die Beiträge dazu werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
Das Teilsystem Sozialhilfe deckt folgende Bereiche ab: Krankheit, Mutterschaft, Vaterschaft und Adoption, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Alter.
Das solidarische Teilsystem bietet Unterstützung in nachgewiesenen Situationen persönlicher oder familiärer Not.
Das familiäre Subsystem bietet Unterstützung in Fällen erhöhter familiärer Ausgaben, z. B. im Falle einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.
Ein zusätzlicher Hinweis für den Arbeitgeber – man muss eine extra Versicherung haben, die Arbeitsunfälle abdeckt. Die staatliche Sozialversicherung deckt dies nicht ab.

Kosten für den Arbeitgeber Portugal

Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Portugal einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 23,75% auf das Bruttogehalt.

Gehalt und Boni Portugal

Reguläre Angestellte werden einmal im Monat bezahlt.

In Portugal haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein 13. und 14. Monatsgehalt, das im Juni und Dezember ausgezahlt wird (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).

Gesetzliche Feiertage in Portugal

In Portugal gibt es 13 gesetzliche Feiertage, wobei Karneval ein optionaler Feiertag ist.

  • 1. Januar – Neujahrstag
  • Karneval – normalerweise 47 Tage vor Ostersonntag
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 25. April – Tag der Freiheit
  • 1. Mai – Tag der Arbeit
  • Mai/Juni – 60 Tage nach Ostersonntag – Fronleichnam
  • 10. Juni – Portugal-Tag
  • 15. August – Mariä Himmelfahrt
  • 5. Oktober – Tag der Republik
  • 1. November – Allerheiligen
  • 1. Dezember – Wiederherstellung der Unabhängigkeit
  • 8. Dezember – Unbefleckte Empfängnis
  • 25. Dezember – Weihnachten

Arbeitszeiten in Portugal

Die regulären Arbeitszeiten in Portugal liegen zwischen 9 und 18 Uhr. In Portugal gibt es keine Tradition der Siesta.

Die reguläre Arbeitswoche besteht aus 40 Stunden, 8 Stunden pro Tag.

Überstunden werden wie folgt vergütet:

  • die erste Überstunde wird mit einem Zuschlag von 25 % vergütet.

  • jede weitere Stunde wird mit einem Zuschlag von 37,5% vergütet

  • Fällt die Überstunde auf einen Feiertag oder ein Wochenende, wird sie mit einem Zuschlag von 50 % vergütet.

Urlaub in Portugal

In Portugal erhält man mindestens 22 Tage Urlaub im Jahr. Diese stehen einem zu, sobald der Arbeitsvertrag beginnt.

Arbeitsunfähigkeit in Portugal

In Portugal erhält man mindestens 22 Tage Urlaub im Jahr. Diese stehen einem zu, sobald der Arbeitsvertrag beginnt.

Kündigung/Abfindung in Portugal

In Portugal muss man einen Grund haben, um einen Arbeitnehmer zu entlassen. Der Grund kann entweder subjektiv (z. B. schweres Fehlverhalten des Arbeitnehmers) oder objektiv (z. B. Geschäftsaufgabe des Unternehmens, Massenentlassungen) sein. Um einen Arbeitnehmer entlassen zu können, muss man eine schriftliche Mitteilung ausstellen.

Befindet sich ein Mitarbeiter noch in der Probezeit, gilt folgende Kündigungsfrist: Hat der Mitarbeiter zwischen 61 und 120 Tagen gearbeitet, beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Wenn er mehr als 120 Tage gearbeitet hat, beträgt die Kündigungsfrist 15 Tage. Bei einem befristeten Vertrag gilt eine Kündigungsfrist von 8 Tagen. Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, wenn der Mitarbeiter weniger als 6 Monate für das Unternehmen gearbeitet hat. Wenn der Mitarbeiter zwischen 6 Monaten und 2 Jahren für das Unternehmen gearbeitet hat, beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 2 Jahren gilt eine Kündigungsfrist von 60 Tagen.

Eine Abfindung muss gezahlt werden, wenn der Mitarbeiter in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht. Wenn der Mitarbeiter innerhalb der ersten 3 Jahre gekündigt wird, erhält er 18 Tage Abfindung. Nach 3 Jahren erhält er 12 Tage Abfindung. Erhält ein Mitarbeiter während der Probezeit eine Kündigung, hat er keinen Anspruch auf eine Abfindung.

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