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Überblick über Italien

Italien hat von allen Ländern in Europa die einprägsamste Form – den Stiefel. Es hat eine Bevölkerung von 60,366 Millionen. Die italienische Wirtschaft ist eine der größten der Welt. Italien hat die drittgrößte Wirtschaft der EU und die achtgrößte der Welt. Italien ist der fünftmeist besuchte Ort in der Welt von Touristen. Pünktlichkeit wird in Italien nicht groß geschrieben, seien Sie also darauf vorbereitet, auf einen Termin zu warten. Der erste Eindruck ist wichtig, denn Männer und Frauen haben einen ausgezeichneten Sinn für Mode, also achten Sie darauf, dass Sie sich schick anziehen, wenn Sie sich mit jemandem treffen. Italiener machen auch viele Geschäfte, die auf Beziehungen basieren, also stellen Sie sicher, dass Sie eine aufbauen, wenn Sie daran interessiert sind, Geschäfte zu machen.

Währung Italien

  • Euro

Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Italien

Das italienische Gesundheitssystem wird vom Nationalen Institut für Sozialversicherung (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale/INPS) verwaltet. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Der Arbeitgeber zahlt etwa zwei Drittel des Beitrags, während der Arbeitnehmer das andere Drittel zahlt. Der Beitrag des Arbeitnehmers beträgt ca. 10 % seines Bruttogehalts, während der Arbeitnehmer ca. 35 % seines Bruttogehalts zahlt. Für bestimmte Einkommensarten der Sozialversicherung wie Altersrente, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen gibt es eine Einkommensgrenze.

Die Sozialversicherung in Italien deckt Folgendes ab:

  • Krankheit
  • Mutterschaft
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  • Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente

Kosten für den Arbeitgeber Italien

Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Italien einzustellen, sind ein Aufschlag von 30,00% auf das Bruttogehalt.

Gehalt und Boni Italien

Reguläre Angestellte werden einmal im Monat bezahlt.

Es gibt keine Gesetze bezüglich Boni in Italien, aber viele Firmen zahlen ein 13. Monatsgehalt, normalerweise im Dezember.

Gesetzliche Feiertage in Italien

In Italien gibt es 12 nationale Feiertage.

  • 1. Januar – Neujahrstag
  • 6. Januar – Dreikönigstag
  • Ostersonntag
  • Ostermontag
  • 25. April – Tag der Befreiung
  • 1. Mai – Internationaler Tag der Arbeit
  • 2. Juni – Tag der Republik
  • 15. Augsut – Mariä Himmelfahrt
  • 1. November – Allerheiligen
  • 8. November – Unbefleckte Empfängnis
  • 25. Dezember – Weihnachten
  • 26. Dezember – 2. Weihnachtsfeiertag

Arbeitszeiten in Italien

Regelmäßige Arbeitszeiten sind von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr.

Die maximal zulässige Arbeitszeit in einer Arbeitswoche beträgt 40 Stunden. Mit Überstunden sind maximal 48 Stunden pro Woche und 250 Stunden im Jahr erlaubt. Nach 6 Stunden Arbeit hat man das Recht auf eine Pause. Überstunden müssen mit einem Zuschlag von mindestens 10 % des Grundgehalts vergütet werden, aber es gibt keine spezifischen Sätze.

Urlaub in Italien

In Italien beträgt der Durchschnitt 25 Urlaubstage pro Jahr. Er darf nicht weniger als 4 Wochen betragen.

Arbeitsunfähigkeit in Italien

Die ersten 3 Tage einer Krankheit werden als «Wartezeit» angesehen. Wenn man nach dem 4. Tag immer noch krank ist, muss man zum Arzt gehen, der einem eine Krankmeldung ausstellt und sie elektronisch an den Arbeitgeber und das INPS schickt. Zwischen dem 4. und dem 20. Tag der Krankheit erhält man 50% des regulären Lohns als gesetzliches Krankengeld. Zwischen dem 20. und dem 180. Tag erhält man einmalig 66% seines Lohnes. Die maximale Anzahl an Krankheitstagen, auf die man in einem Jahr Anspruch hat, beträgt 180.

Kündigung/Abfindung in Italien

Die Kündigung eines Arbeitnehmers in Italien muss durch eine schriftliche Kündigung erfolgen. Eine Vereinbarung zwischen beiden Parteien, die das Arbeitsverhältnis beendet, kann durch einen Vergleich getroffen werden. In diesem Fall muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Wird kein Vergleich geschlossen, gilt die übliche Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag.

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