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Überblick über Irland

Irland liegt im Nordwesten Europas, direkt vor der Küste Großbritanniens und ist bekannt als die Smaragdinsel. Sie ist die 20. größte Insel der Welt und die Heimat von mehr als 6,4 Millionen Menschen. Die Insel ist bekannt für ihre schöne grüne Landschaft und ihre hügelige Geographie mit zahlreichen Hügeln und Flüssen. Die Währung ist der Euro. Die offizielle Sprache ist sowohl Englisch als auch Irisch. Nordirland wird vom Vereinigten Königreich regiert, während der Rest von Irland eine unabhängige Nation ist.

Die Iren sind nicht sehr zeitbewusst, kommen aber normalerweise nicht mehr als 15 Minuten zu spät zu einem Treffen. Diese entspannte Einstellung zur Zeit gilt auch für Deadlines im Geschäftsleben. Die Iren kleiden sich bei der Arbeit schick und konservativ, halten aber nicht viel von grellen Farben. Ein Regenmantel ist in Irland ein Muss und man sollte das Haus nicht ohne einen verlassen.

Währung Irland

  • Euro

Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Irland

Alle Einwohner Irlands haben Anspruch auf Gesundheitsversorgung durch das öffentliche Gesundheitssystem. Dieses wird von der Health Service Executive verwaltet und wird durch allgemeine Steuern und subventionierte Gebühren finanziert. Man kann auch eine private Gesundheitsversorgung in Irland erhalten. Sobald man versichert ist, sind viele der öffentlichen Gesundheitsdienste kostenlos, aber in einigen Fällen kann eine Gebühr anfallen.

Wenn man unter eine bestimmte Einkommensgrenze fällt, erhält man eine Gesundheitskarte, die zur kostenlosen Inanspruchnahme einer Reihe von Gesundheitsleistungen berechtigt. Liegt das Einkommen über der Grenze, muss man für Hausarztbesuche bezahlen. Kinder unter 6 Jahren und Personen über 70 Jahren erhalten eine GP Visit Card ohne Einkommensprüfung.

Kosten für den Arbeitgeber Irland

Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Irland einzustellen, betragen 11,05 % zusätzlich zum Bruttogehalt.

Gehalt und Boni Irland

In Irland werden die Mitarbeiter entweder wöchentlich oder monatlich bezahlt.

Provisionen, Anreize und Boni sind variabel und werden direkt mit dem Arbeitgeber vereinbart.

Gesetzliche Feiertage in Irland

In Irland gibt es 9 gesetzliche Feiertage.

  • 1. Januar – Neujahrstag
  • 17. März – St. Patrick’s Day
  • Montag nach Ostersonntag – Ostermontag
  • Erster Montag im Mai – Maifeiertag
  • Erster Montag im Juni – Juni-Feiertag
  • Erster Montag im August – Feiertag im August
  • Letzter Montag im Oktober – Oktoberfeiertag
  • 25. Dezember – Weihnachten
  • 26. Dezember – 2. Weihnachtsfeiertag

Arbeitszeiten in Irland

Die regulären Arbeitszeiten in Irland sind von 9 Uhr morgens bis 17:30 Uhr abends.

Eine Arbeitswoche hat eine Länge von 39 Stunden. Eine Arbeitswoche kann 48 Stunden nicht überschreiten.

In Irland gibt es keine gesetzliche Überstundenvergütung. Ein möglicher Überstundenausgleich sollte im Voraus im Vertrag ausgehandelt und festgelegt werden, wenn die Möglichkeit von Überstunden besteht.

Urlaub in Irland

In Irland hat man Anspruch auf 20 Tage Urlaub (4 Wochen).

Arbeitsunfähigkeit in Irland

Nach irischem Arbeitsrecht ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, Mitarbeiter zu bezahlen, die krankgeschrieben sind. Arbeitgeber können jedoch über ihre eigenen Reglungen entscheiden und können beschließen, Mitarbeiter zu bezahlen, die krankgeschrieben sind. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine schriftliche Information über seine Reglungen in Bezug auf Krankheitsurlaub geben.

Wenn man aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht arbeiten kann, kann man beim Department of Social Protection (DSP) eine Zahlung namens Krankengeld beantragen. Um Anspruch darauf zu haben, muss man genügend PRSI-Beiträge haben

Kündigung/Abfindung in Irland

Bei der Kündigung eines Mitarbeiters in Irland ist man an bestimmte Kündigungsfristen gebunden. Wenn ein Mitarbeiter zwischen 13 Wochen und 2 Jahren ununterbrochen im Unternehmen war, beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche. Bei 2 bis 5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Bei 5 bis 10 Jahren sind es 4 Wochen, bei 10 bis 15 Jahren sind es 6 Wochen und bei über 15 Jahre sind es 8 Wochen. Einem Arbeitnehmer kann wegen Fehlverhaltens ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.

Es muss eine Abfindung gezahlt werden. Für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit erhält ein Arbeitnehmer 2 Wochen Bruttogehalt. Es gibt eine Obergrenze für die Berechnung der Abfindung, sie beträgt 600 € pro Woche. Gesetzliche Abfindungen sind steuerbefreit. Eine abweichende Vereinbarung kann mit dem Arbeitgeber in einer schriftlichen Vereinbarung getroffen werden, sie darf aber nicht niedriger als die oben genannte sein.

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