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Überblick über Ungarn

Ungarn liegt in der Mitte von Mitteleuropa und ist eines der ältesten Länder in Europa. Seine Hauptstadt ist Budapest und Ungarn hat eine Bevölkerung von 9,77 Millionen. Die offizielle Sprache ist Ungarisch und hat 44 Buchstaben im Alphabet. Der Kommunismus endete in Ungarn 1989 und das Land wurde zu einer parlamentarischen Republik. Ungarn trat 2004 der EU bei und wurde 2007 Teil des Schengen-Raums. Ungarn ist bekannt für seine vielen Thermalquellen und die damit verbundene Thermalquellenkultur. Der Lesekompetenz der ungarischen Bevölkerung liegt bei 99% und ein großer Teil der Bevölkerung hat eine weiterführende Schulbildung erhalten.

Ungarn begrüßt internationale Geschäfte und hält persönliche Beziehungen im Geschäftsleben für entscheidend. Treffen von Angesicht zu Angesicht sind im Geschäftsleben absolut notwendig. Die Ungarn neigen dazu, bei der Abwicklung von Geschäften formell zu sein und schätzen einen offenen Dialog. Aufgrund dessen können sie von Ausländern als abrupt oder unhöflich wahrgenommen werden. Erste Treffen sind in der Regel reserviert, aber sobald das Eis gebrochen ist, neigen die Ungarn dazu, leidenschaftlich und temperamentvoll zu sein.

Währung Ungarn

  • Ungarischer Forint

Krankenversicherung und das Sozialversicherungssystem Ungarn

Ungarn hat ein universelles Gesundheitssystem für alle seine Bürger. Es wird durch Steuern der Bürger, die Nationale Krankenversicherung (HIF) und die Országos Egészségbiztosítási Pénztár (OEP) finanziert. Alle Erwerbstätigen zahlen lokale und föderale Einkommenssteuern, die automatisch von ihrem Gehalt abgezogen werden, um das System zu unterstützen. Auch die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Anteil an die HIF zu zahlen. Neben dem öffentlichen System gibt es auch ein privates Gesundheitssystem. Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern den Zugang zu einer privaten Versicherung als Zusatzleistung an.

Krankenhausleistungen sind kostenlos, wenn eine Überweisung von einem regulären Arzt vorliegt. Die meisten öffentlichen Gesundheitseinrichtungen verlangen nach der Behandlung eine Barzahlung.

Kosten für den Arbeitgeber Ungarn

Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Ungarn einzustellen, belaufen sich auf einen Aufschlag von 17,00 % auf das Bruttogehalt.

Gehalt und Boni Ungarn

Reguläre Mitarbeiter werden monatlich bezahlt.

Provisionen, Anreize und Boni sind variabel und werden direkt mit dem Arbeitgeber vereinbart.

Gesetzliche Feiertage in Ungarn

  • 1. Januar – Neujahrsfest
  • 15. März – Nationalfeiertag
  • verschiebbar – Karfreitag
  • verschiebbar – Ostermontag
  • 1. Mai – Tag der Arbeit
  • verschiebbar – Pfingstmontag
  • 20. August – Staatsgründungstag
  • 23. Oktober – Nationalfeiertag
  • 1. November – Allerheiligen
  • 25. Dezember – Weihnachtstag
  • 26. Dezember – 2. Weihnachtsfeiertag

Arbeitszeiten in Ungarn

Die Bürozeiten sind von 8:00 bis 17:00 Uhr, Montag bis Freitag.

Eine reguläre Arbeitswoche beträgt 40 Stunden bei 8 Stunden pro Tag.

Geleistete Überstunden werden unter der Woche mit 150 % vergütet. Wenn Überstunden am Wochenende oder an einem Feiertag geleistet werden, werden sie mit 200 % vergütet.

Urlaub in Ungarn

In Ungarn gibt es ein Minimum von 20 Urlaubstagen pro Jahr. Dies ändert sich mit dem Alter, das man erreicht. Sobald ein Arbeitnehmer 25 Jahre alt ist, werden die Urlaubstage alle 3 Jahre um 1 Tag erhöht und alle 2 Jahre, wenn der Arbeitnehmer in den Dreißigern und Vierzigern ist. Sobald ein Mitarbeiter das Alter von 45 Jahren erreicht, erhält er 30 Urlaubstage.

Arbeitsunfähigkeit in Ungarn

Wenn ein Angestellter in Ungarn krank wird, muss er ein ärztliches Attest vorlegen, um dies zu beweisen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf 15 Tage bezahlten Krankenurlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber muss während dieser Zeit 70% des Lohns des Arbeitnehmers zahlen. Wenn der Arbeitnehmer länger als 15 Tage krank ist, hat er Anspruch auf Krankengeld aus dem staatlichen Sozialversicherungssystem. Diese Leistung beträgt 60 % des Durchschnittseinkommens des Arbeitnehmers und wird für 180 Tage gezahlt.

Kündigung/Abfindung in Ungarn

Bei der Kündigung eines Arbeitnehmers in Ungarn muss ein berechtigter Grund vorliegen, der entweder mit den Fähigkeiten oder dem Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängt oder durch den Betrieb des Arbeitgebers bedingt ist.

Eine Kündigungsfrist muss eingehalten werden. In den ersten 3 Jahren der Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage und es muss keine Abfindung gezahlt werden. Liegt die Beschäftigungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren, beträgt die Kündigungsfrist 35 Tage und die Abfindung 1 Monatslohn. Liegt die Beschäftigungsdauer zwischen 5 und 8 Jahren, beträgt die Kündigungsfrist 45 Tage und die Abfindung 2 Monatslöhne.

Arbeitnehmer, die durch eine ordentliche Kündigung entlassen wurden, sind mindestens für die Hälfte der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

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