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Frankreich
Übersicht über Frankreich

Frankreich ist das größte Land in der Europäischen Union und hat 66 Millionen Einwohner, von denen 11 Millionen in der Hauptstadt Paris wohnen. Paris ist die am dritthäufigsten von Touristen besuchte Stadt der Welt, hinter Bangkok und London. Frankreich hat die zweitgrößte Wirtschaft in der EU nach Deutschland und liegt an siebter Stelle in der Welt.

Franzosen schätzen es, wenn man zumindest versucht, ihre Muttersprache zu sprechen - auch wenn viele gut Englisch sprechen. Versuchen Sie, einen exzellenten ersten Eindruck zu hinterlassen, indem Sie sich korrekt kleiden, denn die Franzosen sind für ihren ausgezeichneten Sinn für Mode bekannt. Französische Geschäftsleute sind geradlinig, auf den Punkt gebracht und fragend. Sie neigen dazu, sich auf langfristige Geschäftsbeziehungen zu konzentrieren.

Währung Frankreich

Euro

Krankenversicherung
und das
Sozialversicherungssystem Frankreich

In Frankreich müssen alle Einwohner per Gesetz in irgendeiner Form krankenversichert sein - sei es staatlich oder privat. Das französische Sozialversicherungssystem wird in der ganzen Welt als eines der umfassendsten Systeme gelobt. Es deckt 70-100% aller Kosten für z.B. Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte ab.

Es bietet eine umfassende Absicherung für alle Bürger, unabhängig von ihrem Alter oder ihrer wirtschaftlichen Lage. Die Leistungen umfassen Ärzte, Krankenhausbesuche und Spezialisten.

Das französische Gesundheitssystem wird durch die Sozialversicherungsbeiträge (sécurité sociale) finanziert, die direkt von den Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer abgezogen werden. Außerdem wird es teilweise von der Regierung finanziert.

Bei einem Arztbesuch zahlt der Patient in der Regel eine Pauschale für jeden Besuch. Der größte Teil der Kosten wird automatisch von der staatlichen Krankenkasse erstattet. Somit zahlt der Patient zwischen 0 und 6€ pro Besuch, abhängig von der Krankenversicherung und dem medizinischen Zustand.

Die Kosten für Medikamente gehören zu den niedrigsten in ganz Europa.

Kosten für den Arbeitgeber Frankreich

Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Frankreich einzustellen, sind ein Aufschlag von 45,00% auf das Bruttogehalt.

Gehalt und Boni Frankreich

Reguläre Mitarbeiter werden einmal im Monat bezahlt.


Einige Unternehmen zahlen im Juni und/oder Dezember ein zusätzliches Monatsgehalt. Mitarbeiter müssen ihr Gehalt einmal im Jahr überprüfen lassen. Dies geschieht entweder durch ein individuelles Gespräch oder, wenn der Mitarbeiter Mitglied einer Gewerkschaft ist, wird die Gewerkschaft ihn bei dem jährlichen Gespräch vertreten.

Gesetzliche Feiertage in Frankreich

In Frankreich gibt es 11 Feiertage:

1. Januar - Neujahrstag

Karfreitag

Ostermontag

1. Mai - Tag der Arbeit

8. Mai - Tag des Sieges

Christi Himmelfahrt

Pfingstmontag

14. Juli - Tag der Bastille

15. August - Mariä Himmelfahrt

1. November - Allerheiligen

11. November - Tag des Waffenstillstands

25. Dezember - Weihnachten

  1. Dezember - Tag des Heiligen Stephanus

Arbeitszeiten in Frankreich

Die gesetzliche Wochenarbeitszeit in Frankreich beträgt 35 Stunden. Die regulären Arbeitszeiten liegen zwischen 8:30/9:00 Uhr und 6:30/7:00 Uhr. Der Arbeitstag darf 10 Stunden nicht überschreiten. Nach einer Arbeitsdauer von 4,5 Stunden hat man Anspruch auf eine Pause.

Überstunden werden wie folgt berechnet: Für die ersten 8 Stunden (von der 36. bis zur 43. Stunde) erhält man 25% Zuschlag. Danach erhält man 50% für jede geleistete Stunde Überstunden.

Urlaub in Frankreich

In Frankreich erhält man 2,5 Tage Urlaub für jeden gearbeiteten Monat. Das entspricht 30 Tagen pro Jahr.

Arbeitsunfähigkeit in Frankreich

Wenn man in Frankreich krank wird, hat man 48 Stunden Zeit, um sowohl den Arbeitgeber als auch die CPAM (die Organisation für die Basis-Krankenversicherung) darüber zu informieren, dass man krank ist und krankgeschrieben werden muss. Der Arzt unterschreibt ein Attest, das "avis d'arrêt de travail" genannt wird. Dieses wird an den Arbeitgeber und die CPAM geschickt. Die Rückerstattung an den Arbeitnehmer kann auf 2 Arten erfolgen, je nach Präferenz des Arbeitgebers. Entweder erhält der Arbeitgeber das Geld und es wird der Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters hinzugefügt oder der Mitarbeiter erhält die Erstattung direkt und der Betrag wird von seiner Gehaltsabrechnung abgezogen.

Kündigung/Abfindung in Frankreich

In Frankreich gibt es 2 Gründe, aus denen einem Arbeitnehmer gekündigt werden kann - persönliche Gründe und wirtschaftliche Gründe. Unter persönlichen Gründen versteht man schwerwiegende Fehler, persönliche Unzulänglichkeiten oder unzureichende Ergebnisse. Unter wirtschaftlichen Gründen versteht man, wenn sich das Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befindet, eine Verlagerung von Aktivitäten oder eine Einstellung von Aktivitäten. Erfolgt eine Kündigung aus den oben genannten Gründen, müssen diese weniger als 2 Monate vor Ausspruch der Kündigung eingetreten sein.

Dem Arbeitnehmer muss eine schriftliche Mitteilung zugestellt werden, in der er um ein Vorgespräch zur Erörterung der Kündigung gebeten wird. Diese muss entweder persönlich oder per Einschreiben zugestellt werden. Nicht weniger als 5 Tage nach Versand der Mitteilung muss das Gespräch zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber stattfinden. Während des Gesprächs wird das formelle Kündigungsschreiben mit den Gründen für die Kündigung vorgelegt. Ab dem Datum des Zugangs des Kündigungsschreibens beginnt eine Mindestkündigungsfrist von 3 Monaten. Diese 3 Monate kann der Arbeitnehmer entweder abarbeiten oder sich das Gehalt auszahlen lassen. Neben der 3-monatigen Kündigungsfrist muss auch eine Abfindung gezahlt werden. Bei einer Festanstellung wird die Abfindung wie folgt berechnet: 1/5 eines Monatsgehalts für jedes Arbeitsjahr. Wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelte, beträgt der übliche Betrag 10% des gesamten Vertragsgehalts plus 43-45% Beiträge.

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