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Kroatien
Übersicht über Kroatien

Kroatien liegt in der südöstlichen Ecke Europas und hat eine sehr langgezogene Küstenlinie. Seine Hauptstadt ist Zagreb. Am 1. Juli 2013 wurde Kroatien der 28. Mitgliedsstaat der EU. Kroatien hat zusammen mit Spanien die höchste Anzahl an immateriellen UNESCO-Gütern in Europa. Die Kroaten haben ihr eigenes Alphabet - das glagolitische Alphabet. Über 78% der Kroaten sprechen eine andere Sprache als ihre Muttersprache, die kroatisch ist. Die Einwohnerzahl Kroatiens beträgt 4,05 Millionen und es leben fast mehr Kroaten außerhalb von Kroatien als im Land. Kroatien ist die Heimat der Krawatte. Kroatien ist auch dafür bekannt, dass hier Star Wars und Game of Thrones gefilmt wurden.


Bleiben Sie professionell, wenn Sie mit Kroaten Geschäfte machen. Sie sind sehr freundlich und lebhaft, aber es dauert ein paar Treffen, bis die Kroaten jemandem vertrauen. Seien Sie immer pünktlich zu einem Treffen. Kleiden Sie sich gut für das Geschäft, da dies auch ein Zeichen des Respekts gegenüber Ihren Geschäftspartnern ist. Bestechungen werden sowohl von einheimischen als auch von ausländischen Unternehmen genutzt, um die Bürokratie zu umgehen, da das Rechtssystem über eine Million nicht bearbeitete Fälle hat.

Währung Kroatien

Kroatische Kuna

Krankenversicherung
und das
Sozialversicherungssystem Kroatien

Kroatien bietet eine umfassende medizinische Versorgung, bei der jeder in das staatliche Krankenversicherungssystem einzahlen muss. Die Haupteinnahmequelle des kroatischen Krankenversicherungsfonds (CHIF) ist die gesetzliche Krankenversicherung, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt wird.

Die Patienten müssen die Kosten für viele Leistungen vorstrecken, bekommen sie dann aber erstattet. Viele Krankenhäuser und Ärzte akzeptieren nur Bargeld.

Kosten für den Arbeitgeber Kroatien

Die Kosten für einen Arbeitgeber, um jemanden in Kroatien einzustellen, sind ein Plus von 16,50% auf das Bruttogehalt.

Gehalt und Boni Kroatien

Reguläre Angestellte werden monatlich bezahlt.


Ein Weihnachtsgeld ist üblich.


Provisionen, Incentives und Boni sind variabel und werden direkt mit dem Arbeitgeber vereinbart.

Gesetzliche Feiertage in Kroatien

1. Januar - Neujahrsfest

6. Januar - Dreikönigstag

15. und 16. Februar - Tag der Staatsgründung

beweglich - Ostern (Ostersonntag und Ostermontag)

1. Mai - Tag der Arbeit

30. Mai - Nationalfeiertag

verschiebbar - Fronleichnam

22. Juni - Tag des antifaschistischen Kampfes

5. August - Tag des Sieges und des Dankes der Heimat

15. August - Mariä Himmelfahrt

1. November - Allerheiligen

18. November - Gedenktag

25. Dezember - Weihnachten

  1. Dezember – 2. Weihnachtstag

Arbeitszeiten in Kroatien

Die Bürozeiten sind von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Montag bis Freitag.

Eine reguläre Arbeitswoche beträgt 40 Stunden, kann aber vertraglich auf 50 Stunden verlängert werden.

Überstunden dürfen nicht mehr als 180 Stunden pro Jahr betragen, es sei denn, dies ist in einem Tarifvertrag vereinbart; in diesem Fall beträgt das Maximum 250 Stunden. Überstunden müssen mit einem höheren Satz vergütet werden, aber die Regierung gibt nicht an, wie viel höher.

Urlaub in Kroatien

Kroaten haben Anspruch auf einen Mindestjahresurlaub von 20 Tagen (4 Wochen).

Arbeitsunfähigkeit in Kroatien

Wenn man in Kroatien krank wird, wird der Krankenurlaub für die ersten 42 Tage vom Arbeitgeber bezahlt. Der Betrag, den der Arbeitnehmer erhält, darf nicht weniger als 70 % des regulären Lohns betragen und hängt von den Tarifverträgen ab. Nach 42 Tagen erstattet die kroatische Krankenkasse (HZZO) dem Arbeitgeber das Krankengeld.

Kündigung/Abfindung in Kroatien

Bei der Kündigung eines Arbeitnehmers in Kroatien sind eine Kündigungsfrist und eine schriftliche Erklärung für die Kündigung erforderlich. Die Gründe für eine Kündigung können geschäftlich, persönlich oder ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers sein.

Die Kündigungsfrist ist wie folgt:

2 Wochen für Mitarbeiter mit einem Jahr Betriebszugehörigkeit

6 Wochen für Mitarbeiter mit zwei Jahren Betriebszugehörigkeit

8 Wochen für Mitarbeiter mit fünf Dienstjahren

10 Wochen für Mitarbeiter mit 10 Dienstjahren

12 Wochen für Mitarbeiter mit über 20 Dienstjahren

Für Mitarbeiter, die über 50 Jahre alt sind, addiert man weitere 2 Wochen und für einen Mitarbeiter über 55 Jahre weitere 4 Wochen.

Nach einer Betriebszugehörigkeit von über 2 Jahren hat man Anspruch auf eine Abfindung. Die Mindestabfindung beträgt ein Drittel des regulären Monatsgehalts pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

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